1. Aufgaben
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
3. Benachrichtigung
Ist dem Empfänger das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
4. Honorarhöhe
5. Honoraranspruch
Hinweis:
Durch die Herausgabe der Objektadresse und/oder das Exposé, ist der Nachweis einer Vermittlung erbracht. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.
Bei verbindlichen Zusagen auf Abschluss von Mietverträgen seitens der/die Mieter/In die durch Verschulden des/der Mieter/In nicht zum Abschluss kommen und wir nicht in einer angemessenen Zeit über den Grund informiert wurden, werden wir unsere Auslagen wie folgt in Rechnung stellen:
Pro KM Fahrstrecke 0,30 € - Pro angefangene Arbeitsstunde 30,00 € - Mietvertragserstellung, Reservierung des Mietobjektes, Absagen weiterer Interessenten 98,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.