Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Stichtag ist der 1. Januar 2024.

Müssen aufpassen, dass nicht eine Unbezahlbarkeit der Handwerksleistung droht.

Das neue Heizungsgesetz - alle wichtigen Informationen

Nach vielen Diskussionen innerhalb der Ampelkoalition, durchgestochenen Informationen an die Bildzeitung, Nachbesserungen und der Verbreitung von einer Menge Falschinformationen hat das Gebäudeenergiegesetz, das sogenannte Heizungsgesetz, den Bundesrat vor einer Woche, am 29. September, passiert. Damit wird es am 1. Januar in Kraft treten.

Da bei dem ganzen Hin und Her und den irreführenden Behauptungen über das, was mit dem Gesetz auf uns zukommt, keiner mehr so richtig durchsteigt und begreift, was nun genau ab dem nächsten Jahr zu tun ist, stelle ich Euch im Folgenden die wichtigsten Punkte des Heizungsgesetzes vor.

Ziel des Gesetzes

Was wird mit dem Gesetz überhaupt beabsichtigt?

Das ist ganz einfach: Es soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor leisten. Das Gesetz ist der Dreh- und Angelpunkt der sogenannten Wärmewende, die bis 2045 vollzogen sein soll. Bis dahin soll Gesamtausstieg aus fossilen Energien erfolgt sein.

Das erste Etappenziel dabei ist die Halbierung der Co2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030. - In Habecks Ministerium geht man aber bereits jetzt davon aus, dass man bis dahin nur 40 Prozent erreichen wird.

Hintergrund des Beschlusses ist auch die Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor, die Immobilienbesitzer:innen hohe Mehrkosten entstehen lassen würde, würden die Heizungen nicht umgestellt.

Das Bild zeigt eine alte Ölheizung. Wenn Eure Heizung noch sauber funktioniert, besteht für Euch keine Pflicht zum Austausch ab 2024.

Kritik am Gesetz

Kritik hat das Gesetz von Anfang an begleitet.

Geübt wurde sie zum einen vom Koalitionspartner. Der FDP gingen die Vorgaben im ersten Entwurf zu weit. Weitere Kritik kam von der Union. Die hat auch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und das Gesetz zunächst gestoppt. Nach der Sommerpause wurde es bei einer zweiten Abstimmung dann aber am 8. September vom Parlament beschlossen.

Doch die zentralen Kritikpunkte: der Handwerkermangel, die Bezahlbarkeit des Heizungstausches und die Benachteiligung von Vermieter:innen und Mieter:innen bleiben nach wie vor virulent. Man muss aber auch ehrlich sein, wie der Spiegel vor ein paar Monaten vorrechnete. Das Wärmepumpensystem wäre weitaus billiger, hätte die Union in der Großen Koalition weniger Politik für die Gaslobby betrieben und Investitionen in diese Richtung vorangetrieben. Das, was sie der Ampel vorwirft, hat sie mitzuverantworten.

Vorgaben ab 2024

Aber so viel zur politischen Einordnung. Was also sieht das Gesetz für das nächste Jahr vor?

Mit Beginn des Jahres sind neu eingebaute (das Wort „neu“ sollte man nicht überlesen) Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben. Ab 2045 sind es dann 100 %. 

Wichtig zu wissen ist auch (wieder sollte man das Wort „neu“ nicht überlesen), dass die Regelungen zunächst nur für „Neubaugebiete“ mit einem Bauantrag vom 1. Januar 2024 gelten.  Außerhalb dieser Gebieter hat man zwei Jahre länger Zeit.

Damit auch jeder begreift, dass der Staat es ernst meint, sind bis 50.000 Euro Bußgeld für jene vorgesehen, die sich an die neuen Regeln nicht halten.

Das Bild zeigt ein Modellhaus sowie Taschenrechner und Geld. Deshalb wird mit dem Heizungsgesetz auch eine Beratungspflicht eingeführt, um Euch über mögliche Kostenrisiken aufzuklären. Die Pflicht greift, wenn Ihr Euch eine Heizung mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen einbauen lassen wollt.

Bedingte Austauschpflicht

Wenn Eure Heizung noch sauber funktioniert, besteht für Euch keine Pflicht zum Austausch ab 2024.

Wenn sie vor diesem Jahr eingebaut wurde, könnt Ihr sie noch bis 2044 mit fossilen Brennstoffen betreiben. Aber dann ist endgültig Schluss.

Ihr dürft Eure Heizung auch weiter nutzen, wenn sie zwar rummuckt, aber eine Reparatur möglich ist. Und sollte sie irreparabel beschädigt sein, habt Ihr eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Das heißt, während dieser Frist dürft Ihr eine Heizung einbauen lassen, die nicht mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird. Ihr müsst Euch nur ernsthaft überlegen, ob sich das lohnt.

Für Gasetagenheizungen liegt die Frist übrigens bei 13 Jahren.

Kommunale Wärmepläne

Mit dem Heizungsgesetz werdet aber nicht nur Ihr in die Pflicht genommen. Der Bund verlangt von Städten und Kommunen die Ausarbeitung von verpflichtenden und flächendeckenden Wärmeplänen, bevor Ihr Eure Heizungen tauschen müsst.

Hat Eure Stadt mehr als 100.000 Einwohner:innen, könnt Ihr mit einem Wärmeplan bis Mitte 2026 rechnen. Sind es weniger, muss der Plan bis 2028 stehen.

Die Pläne sollen darlegen, ob etwa Fernwärme für Euch infrage kommt. Die Pläne sollen Euch also ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche der erneuerbaren Energien Ihr nutzen wollt bzw. könnt, um die 65 % Regelung zu erfüllen.

Ihr könnt Euch entscheiden zwischen dem Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie-Anlagen, Stromheizungen oder Hybridvarianten.

Auch Eure Ölheizungen in Bestandsgebäuden dürft Ihr weiter betreiben, sofern der Kraftstoff zu 65 % erneuerbar ist.

Das gilt ebenso für den Einbau von Gasheizungen, wenn sie auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können.

Staffelung der Auflagen für Öl-und Gasheizungen

Sofern Ihr Euch weiterhin bis zum Fristablauf eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen wollt, müsst Ihr Euch ab 2029 ab bestimmte Vorgaben halten. Ab dem Zeitpunkt gelten nämlich folgende Prozentsätze, zu denen Ihr Biogas oder Wasserstoff dem Betrieb Eurer Heizung zusetzen müsst:

Ab 2029 muss er mit mindestens 15 % laufen, ab 2035 mit 30 %, an 2040 mit 60 % und ab 2045 mit 100 % Biogas oder Wasserstoff.


 

Beratung

Ich sehe schon: Auch wenn ich Euch nur die wichtigsten Dinge mitteilen möchte, wird es am Ende doch recht kleinteilig.

Zudem überblickt nicht jeder sofort die Möglichkeiten in seiner Immobilie. Das weiß auch die Bundesregierung. Deshalb wird mit dem Heizungsgesetz auch eine Beratungspflicht eingeführt, um Euch über mögliche Kostenrisiken aufzuklären. Die Pflicht greift, wenn Ihr Euch eine Heizung mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen einbauen lassen wollt.

Für die Beratung sind Energieberater, Heizungsinstallateure und Elektrotechniker zuständig. Wir helfen auch mit einer Anfangsberatung, aber auch gerne weiter.

Das Bild zeigt Aktenordner mit der Beschriftung Förderung Heizung. Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Die Kosten und die Fördermöglichkeiten

Dass man sich bei den Vorgaben Sorgen um die Finanzierung macht, ist mehr als nachvollziehbar. Und sind wir ehrlich, wissen wir auch, dass sich den Heizungstausch nicht jeder leisten kann. Deshalb gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ein paar stelle ich Euch hier zusammen. Falls keine auf Euch zutrifft, könnt Ihr uns aber auch gerne persönlich ansprechen. (Das könnt Ihr aber ohnehin: immer)

  • für Eigentümer:innen mit selbst genutztem Wohnraum erhalten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eine Grundförderung von 30 %. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle

  • für Modernisierungsmaßnahmen alter Heizungen gibt es auch 30 % Grundförderung, auch einkommensunabhängig

  • für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen und ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben, gibt es weitere 30 % als Bonus

  • wer extra schnell ist und bis 2028 komplett umgestiegen ist, bekommt einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %

Es sind also bis zu 70 % Gesamtförderung möglich. Zusätzlich werden zinsgünstige Kredite für Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro im Jahr geplant.

Finanziert werden die Fördermittel aus den Einnahmen des europäischen Emissionshandels.

Die Grundförderung erhaltet Ihr auch, wenn Vermieter:innen seit. Ihr dürft nur die Mehrkosten nicht auf Eure Mieter:innen umlegen.

Schutz vor hohen Kosten für Mieter

Als Vermietende dürft Ihr aber 10 % der Modernisierungskosten auf die Kaltmiete umlegen. Dafür müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein: Ihr müsst eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen und die Fördersumme von den umlagefähigen Kosten abziehen. Und natürlich ist eine Beratung Vorfeld Pflicht.

Und es gilt eine Kappungsgrenze. Durch die neue Heizung darf sich die Miete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.

Ausnahmeregelungen

Für eine Etagenheizung gilt eine 5-Jahresfrist. Und entscheidet Ihr Euch innerhalb dieser Frist für eine Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung, habt Ihr 8 Jahre Zeit für die Umsetzung.

Man kann sich auch von der Heizungstauschpflicht befreien lassen, wenn eine unzumutbare Härte aufgrund von Unwirtschaftlichkeit, persönlichen oder baulichen Umständen vorliegt. Einen Antrag auf Befreiung könnt Ihr bei den zuständigen Behörden stellen.

Fazit

Auf Euch als Immobilienbesitzer:innen werden durch das beschlossene Gesetz hohe Kosten zukommen. Die hätte man zwar verhindern können, hätte man nicht jahrzehntelang politisch auf Gas gesetzt, aber das hat man leider. Einen Teil der Kosten fangen zwar die Förderungen auf, aber mit mehreren Tausend Euro müsst Ihr bedauerlicherweise rechnen. Wenn Ihr vermietet, solltet Ihr einen Sanierungsfahrplan erstellen und als Immobilienbesitzer:innen zieht Ihr am besten einen Energieberater oder im ersten Anlauf uns zurate.

Ich hoffe, ich konnte Euch die Heizungsdebatte und die wichtigsten Regelungen der Wärmewände etwas aufschließen. Denn wir haben nicht nur den Schlüssel für Euer warmes Zuhause, sondern lassen Euch auch nicht kalt im politischen Reglungsregen stehen,

Eure Adrienne

Adrienne Viol
Adrienne ViolJunior Managerin A.F.P. Immobilien Gruppeadrienne.viol@afp.immo

A.F.P. Immobilien Gruppe Viol

Großwolder Str. 132 | 26810 Westoverledingen
Büro: 04955 - 9269800 | Mobil: 0176 - 39030839

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